Baudenkmäler sollen erhalten, gepflegt und sinnvoll genutzt werden. Der Schweizer Heimatschutz engagiert sich zudem dafür, dass den einmaligen Ortsbildern Sorge getragen wird.

Baudenkmäler zeugen davon, wie früher gebaut, gearbeitet und gelebt wurde und sie erinnern an historische Ereignisse, soziale oder technische Errungenschaften sowie künstlerische Leistungen. Neben dem kulturellen und edukativen Wert sind Baudenkmäler auch wirtschaftlich relevant. 

Ein anhaltender immenser Bauboom und ein nicht nachhaltiger Umgang mit den natürlichen Ressourcen führen täglich zu Verlusten von Baudenkmälern, welche nur rund 5 bis 10 Prozent des heutigen Gebäudebestandes der Schweiz ausmachen. Der Schweizer Heimatschutz setzt sich dafür ein, dass schützenswerte und geschützte Baudenkmäler erhalten werden und ein achtsamer Umgang mit dem baukulturellen Erbe unabhängig von formalen Schutzkategorien gepflegt wird. Dazu gehören neben Einzelobjekten auch Ortsbilder, Kulturlandschaften sowie Gärten und Parks.

Natur- und Heimatschutz

Der Bereich Natur- und Heimatschutz umfasst die Kernanliegen des Schweizer Heimatschutzes. Er betrifft alle Bemühungen, das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern.

Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) gibt den Rahmen für den Schutz von Ortsbildern, Kulturdenkmälern und Biodiversität vor. Es regelt die Rolle der Denkmalpflege, die Unterstützung von zielverwandten Organisationen sowie die Förderung der Lehre und Forschung in diesem Bereich. Wichtige Aktivitäten des Schweizer Heimatschutzes stützen sich auf das NHG.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz wurde 1966 in weiser Voraussicht geschaffen. Der Bundesrat sprach damals Klartext: «Die stürmische Entwicklung von Wirtschaft, Technik und Verkehr bedroht unsere Heimat jeden Tag stärker.» Das eidgenössische Parlament votierte einstimmig für das neue Gesetz.

NHG

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
vom 1. Juli 1966

Bundesinventare

Der Bundesrat erstellt auf Basis des NHG nach Anhören der Kantone Inventare von Objekten von nationaler Bedeutung; er kann sich auf bestehende Inventare von staatlichen Institutionen und von Organisationen stützen, die im Bereich des Naturschutzes, des Heimatschutzes oder der Denkmalpflege tätig sind. 

Drei Bundesinventare, deren Objekte in besonderem Mass die ungeschmälerte Erhaltung oder grösstmögliche Schonung verdienen, wurden durch den Bundesrat genehmigt und stellen für alle Bundesstellen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben eine verbindliche Richtlinie dar. Ein Teil der Kantone hat sie ebenfalls für verbindlich erklärt:
 

Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS)

Heute umfasst das ISOS 1274 Objekte. Das Bundesinventar erbringt schweizweit vergleichbare Ortsbildaufnahmen und ist mit anderen Inventaren koordinierbar. Als landesweites Ortsbildinventar ist es weltweit einmalig.
 

Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN)

Das BLN umfasst 162 Objekte. Es bezeichnet die wertvollsten Landschaften der Schweiz und hat zum Ziel, die landschaftliche Vielfalt der Schweiz zu erhalten. Es sorgt dafür, dass die charakteristischen Eigenheiten dieser Landschaften bewahrt werden.
 

Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS)

Im IVS sind Wege erfasst, welche von nationaler Bedeutung sind und noch sichtbare historische Wegsubstanz aufweisen (rund 3750 km). Diese Wege stehen unter besonderem Schutz.

ISOS

Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS)
Bundesamt für Kultur BAK

Resolution

Resolution des Schweizer Heimatschutzes: Nein zum Abbau beim Ortsbildschutz
Verabschiedet an der Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten des Schweizer Heimatschutzes am 22. April 2023 in Bern

BLN

Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN)
Bundesamt für Umwelt BAFU

IVS

Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS)
Bundesamt für Strassen ASTRA

Denkmalpflege

Denkmalpflege und Ortsbildschutz sind in der Schweiz in erster Linie eine Aufgabe der Kantone. In der Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger KSD treffen sich die Leiterinnen und Leiter der kantonalen und städtischen Fachstellen für Denkmalpflege der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

Die Kantone werden in der Denkmalpflege und im Ortsbildschutz vom Bund unterstützt. Zuständig auf nationaler Ebene ist das Bundesamt für Kultur. Neben den staatlichen Organen setzen sich verschiedene private Organisationen, darunter der Schweizer Heimatschutz mit seinen kantonalen Sektionen, für den Erhalt, die Pflege und die sinnvolle Nutzung von Baudenkmälern ein.

EKD

Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD)
Beratende Fachkommission des Bundes für Denkmalpflege, Archäologie und Ortsbildschutz

Leitsätze

Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz
Grundsätze der EKD zum Umgang mit dem baulichen Erbe – eine schweizerische «Unité de doctrine»

ENHK

Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK)
Unabhängige ausserparlamentarische Kommission des Bundes, berät in grundsätzlichen Fragen des Natur- und Heimatschutzes.

KSD

Konferenz der Schweizer Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger (KSD)
Erarbeitet Grundlagen für die denkmalpflegerische Arbeit und vertritt die Anliegen der kantonalen Fachstellen.

Kantonal, regional

Kantonale und städtische Denkmalpflegefachstellen
Übersicht auf der Website der KSD

International

Internationale Konventionen und Charten
Vereinbarungen als Grundlage denkmalpflegerischer Arbeit in der Schweiz

Gartendenkmalpflege

Die Schweiz verfügt über eine reichhaltige, regional sehr unterschiedliche Gartenkultur. Historische Gärten, die aufgrund ihrer kulturgeschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung einen besonderen Zeugniswert aufweisen, stehen im Rang eines Denkmals und sind ein wichtiger Teil unserer kulturellen Identität.

Gartendenkmäler tragen durch ihre Gestaltung oder Lage zur Unverwechselbarkeit eines Gebäudes, eines Ortes oder einer ganzen Region bei. Als wertvolle kulturgeschichtliche Zeugnisse sind Gartendenkmäler von öffentlichem Interesse und damit schutzwürdig. Ihre Bekanntmachung und Sicherung ist eine öffentliche Aufgabe.

Inventar

Liste historischer Gärten und Anlagen der Schweiz
ICOMOS-Liste von rund 30’000 potenziell schutzwürdigen Freiräumen, die vor 1960 entstanden sind

Hintergrund

Historische Gärten in der Schweiz
Zusammenstellung des Bundesamts für Kultur BAK

Bauberatung

Der Schweizer Heimatschutz bietet seit 1909 eine Bauberatung an. Diese hat sich seit ihren Anfängen stets gewandelt. 1944 trat Max Kopp als Chef der Planungsstelle an. Ein Vierteljahrhundert später ging der Stab an Robert Steiner, Beate Schnitter und andere. Sie kämpften in der heissen Phase des Baubooms, dessen Auswirkungen erst mit den Bundesgesetzen für Natur- und Heimatschutz 1966 und für Raumplanung 1979 etwas gemildert wurden. In der Bauberatungstradition auf der Ebene des Schweizer Heimatschutzes geht es heute unter Chefbauberater Christoph Schläppi in erster Linie darum, die in den Sektionen aktiven Bauberatungsteams inhaltlich zu unterstützen und untereinander zu vernetzen. 

Die Bauberater/innen in den Sektionen sind Ansprechpartner/innen in Baufragen für Behörden, Private und Institutionen. Sie verfolgen das Baugeschehen, beraten bei Umbauten und Renovationen und kümmern sich um die Eingliederung zeitgemässer Bauten ins Siedlungsgebiet.

Bauberatung

Bauberatung in Ihrer Region
Die Kontaktadressen der Bauberater/innen finden sich auf den Websites unserer Sektionen

Verbandsbeschwerderecht

Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen besteht seit 1966. Es wurde 2007 umfassend revidiert und eingeschränkt. Das Verbandsbeschwerderecht berechtigt gesamtschweizerische Umwelt-, Natur- und Heimatschutzorganisationen, darunter den Schweizer Heimatschutz, gegen bestimmte Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben. Es ist neben dem Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) auch im Umweltschutzgesetz (USG) sowie im Gentechnikgesetz (GTG) verankert.

Das Verbandsbeschwerderecht ist ein notwendiges und sinnvolles Instrument zur Durchsetzung der gesetzlichen Grundlagen. Der Schweizer Heimatschutz nimmt das Verbandsbeschwerderecht zurückhaltend wahr. Oft führen die Bauberatungen sowie Verhandlungen des Schweizer Heimatschutzes und seiner Sektionen zu gütlichen Einigungen und Verbesserungen, ohne dass die Gerichte bemüht werden müssen.   

Überblick

Statistik und Evaluation des Verbandsbeschwerderechts
des Bundesamts für Umwelt (BAFU)