Recht und Politik
Verbandsbeschwerderecht
Das Verbandsbeschwerderecht (VBR) besteht seit 1966, wurde 2007 umfassend revidiert und eingeschränkt. Mit dem VBR können Behördenentscheide auf die Vereinbarkeit mit der Natur- und Umweltschutzgesetzgebung überprüft werden.
Das VBR kann in folgenden Fällen geltend gemacht werden:
- Bei Verfügungen, die im Zusammenhang mit einer Bundesaufgabe erlassen werden: Biotopschutz (z.B. Moorschutz), Walderhaltung, Gewässerschutz, Konzessionen, Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone, sowie wenn der Bund selbst als Bauherr auftritt.
- Wenn ein Projekt die Umwelt besonders stark beeinträchtigen
könnte und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt werden muss.